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Reich der Sinne, Rita Richter
Stuttgarter Straße 28
73630 Remshalden-Grunbach
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Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Reich der Sinne
§ 1 Anwendbarkeit der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Masseurin und Kunde als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 511 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der Masseurin, die Massage gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Masseurin zum Zwecke der Beratung und Massageanwendung wendet.
c) Die Masseurin ist jedoch berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Masseurin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Masseurin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Anwendungsvertrages
a)Die Masseurin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Massage zur Beratung und Massageanwendung beim Kunden anwendet.
b) Über die Art der Massageanwendung entscheidet der Kunde nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Masseurin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Kunde nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Masseurin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Kundenwillen entspricht.
c) In der Regel werden von der Masseurin Methoden angewendet, die medizinisch nicht anerkannt sind und keine Alternative zu orthopädischen Behandlungen darstellen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Kunde die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, wird die Massageanwendung nicht durchgeführt.
d) Die Masseurin darf keine Krankschreibungen oder medizinische Eingriffe vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
§ 3 Honorierung der Masseurin
a) Die Masseurin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Masseurin und Kunde vereinbart sind, gelten die in der Anlage zu diesen AGB – Preisliste – aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
b) Die Honorare sind für jeden Anwendungstag vom Kunden in bar an die Masseurin gegen Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss einer Anwendungsphase erhält der Kunde auf Wunsch eine Rechnung nach § 6
c) Die Masseurin weist aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertsteuer aus.
d) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Masseurin gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von der Masseurin in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
§ 4 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 3 hiervon nicht berührt. Die Masseurin führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
§ 5 Vertraulichkeit der Anwendung
a) Die Masseurin behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Masseurin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
§ 6 Rechnungsstellung
a) Neben den Quittungen nach § 3 erhält der Kunde nach Abschluss der Anwendungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Masseurin, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Kunden. Sie spezifiziert den Anwendungszeitraum und die bezahlten Honorare und Nebenleistungen. Mehrwertsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht ausgewiesen.
b) Wünscht der Kunde aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine Ausfertigung der Rechnung, die Therapiespezifizierungen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des Kunden.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Anwendungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragpartei vorzulegen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Anwendungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Anwendungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.